Preis-Leistungsverhältnis
Zweck der Best PPR-Garantie ist, dem Kunden zu versichern, den
für seine Bedürfnisse preiswertesten Anbieter gewählt zu haben - beim
Neuabschluss wie auch für die Zukunft..
"Best Price-Performance Ratio"
Definition - METANET gewährleistet, bei ihren Hosting-Produkten das
beste auf dem Markt erhältliche Preis-Leistungsverhältnis anzubieten.
Als Markt wird die Schweiz bezeichnet, was dem Sitz und Ort der
erbrachten Leistung von METANET entspricht und auch für jeweilige
Drittanbieter zu entsprechen hat. Es ist anzumerken, dass es nicht
METANETs Anspruch ist, mit ihren Produkten sämtliche
verschiedenartigsten Bedürnisprofile abdecken zu können. Aufwendungen,
die eine Anpassung der technischen Struktur erfordern, sind
beispielsweise auszuschliessen.
Verfehlung - Der Kunde kann METANET darüber informieren, dass dieser
von einem Produkt eines vergleichbaren Drittanbieters Kenntnis hat,
welches leistungsmässig vergleichbar aber kostengünstiger bzw.
kostenmässig vergleichbar aber leistungsstärker ist. Die Bestimmung
über die Vergleichbarkeit der Anbieter und Produkte steht hierbei
METANET zu. Die Vergleichbarkeit ist beispielsweise nicht zwingend
gegeben, wenn es sich um unterschiedliche Gesellschaftsformen oder
technische Ausstattungen, Sonderangebote usw. handelt. Auch sind
Anbieter bzw. Produkte, die noch nicht mind. zwei Jahre am Markt
bestehen, grundsätzlich ausgeschlossen, da eine gewisse Kontinuität
vorausgesetzt wird.
Konsequenz - Bei einer Verfehlung erhält der Kunde die dem
Preisunterschied entsprechende Kostenreduktion bzw. die den Produkten
unterschiedliche Mehrleistung zugesprochen. Auf Wunsch kann nach
Absprache auch eine anderweitige angemessene Kompensierung erfolgen. Da
eine solche als Sondervereinbarung zwischen METANET und dem Kunden
angesehen wird, tritt diese grundsätzlich mit der nächstfolgenden
Vertragsverlängerung in Kraft. Falls sich die Gegebenheiten für die
Zusage zu einer Kompensierung bei einer wiederum späteren Verlängerung
erübrigen, erlischt mit dieser grundsätzlich auch das Anrecht darauf.
Desweiteren behält sich METANET vor, allfällige Unterschiede zum
jeweiligen Drittanbieter bzw. dessen Produkt, die zulasten des Kunden
gehen, bei einer solchen Sondervereinbarung entsprechend geltend zu
machen.
