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Preis-Leistungsverhältnis

Zweck der Best PPR-Garantie ist, dem Kunden zu versichern, den für seine Bedürfnisse preiswertesten Anbieter gewählt zu haben - beim Neuabschluss wie auch für die Zukunft..

"Best Price-Performance Ratio"

Definition - METANET gewährleistet, bei ihren Hosting-Produkten das beste auf dem Markt erhältliche Preis-Leistungsverhältnis anzubieten. Als Markt wird die Schweiz bezeichnet, was dem Sitz und Ort der erbrachten Leistung von METANET entspricht und auch für jeweilige Drittanbieter zu entsprechen hat. Es ist anzumerken, dass es nicht METANETs Anspruch ist, mit ihren Produkten sämtliche verschiedenartigsten Bedürnisprofile abdecken zu können. Aufwendungen, die eine Anpassung der technischen Struktur erfordern, sind beispielsweise auszuschliessen.

Verfehlung - Der Kunde kann METANET darüber informieren, dass dieser von einem Produkt eines vergleichbaren Drittanbieters Kenntnis hat, welches leistungsmässig vergleichbar aber kostengünstiger bzw. kostenmässig vergleichbar aber leistungsstärker ist. Die Bestimmung über die Vergleichbarkeit der Anbieter und Produkte steht hierbei METANET zu. Die Vergleichbarkeit ist beispielsweise nicht zwingend gegeben, wenn es sich um unterschiedliche Gesellschaftsformen oder technische Ausstattungen, Sonderangebote usw. handelt. Auch sind Anbieter bzw. Produkte, die noch nicht mind. zwei Jahre am Markt bestehen, grundsätzlich ausgeschlossen, da eine gewisse Kontinuität vorausgesetzt wird.

Konsequenz - Bei einer Verfehlung erhält der Kunde die dem Preisunterschied entsprechende Kostenreduktion bzw. die den Produkten unterschiedliche Mehrleistung zugesprochen. Auf Wunsch kann nach Absprache auch eine anderweitige angemessene Kompensierung erfolgen. Da eine solche als Sondervereinbarung zwischen METANET und dem Kunden angesehen wird, tritt diese grundsätzlich mit der nächstfolgenden Vertragsverlängerung in Kraft. Falls sich die Gegebenheiten für die Zusage zu einer Kompensierung bei einer wiederum späteren Verlängerung erübrigen, erlischt mit dieser grundsätzlich auch das Anrecht darauf. Desweiteren behält sich METANET vor, allfällige Unterschiede zum jeweiligen Drittanbieter bzw. dessen Produkt, die zulasten des Kunden gehen, bei einer solchen Sondervereinbarung entsprechend geltend zu machen.