Inhaltsverzeichnis
- KI und Urheberrecht: Die grundlegenden Herausforderungen
- Drei betroffene Gruppen
- Aktuelle Rechtsfälle zeigen die Problematik
- Training von KI-Modellen: Wo sind die Grenzen?
- Wie Sie dennoch Schutz für KI-generierte Inhalte erlangen können
- Fünf essenzielle Praxistipps für Nutzer
- Kennzeichnungspflicht kommt
- Vorsicht bei Exklusivrechten
Die rasante Entwicklung künstlicher Intelligenz revolutioniert die Art und Weise, wie wir kreative Inhalte erstellen. Doch während KI-Tools wie ChatGPT, Midjourney oder DALL-E die Produktion von Texten, Grafiken und Designs erheblich vereinfachen, entsteht eine komplexe rechtliche Grauzone: Wer besitzt eigentlich die Rechte an KI-generierten Werken? Und welche Haftungsrisiken entstehen bei der Nutzung?
KI und Urheberrecht: Die grundlegenden Herausforderungen
Das Urheberrecht basiert weltweit auf einem fundamentalen Prinzip: Der Urheber muss ein Mensch sein. Eine KI allein kann keine urheberrechtlich geschützten Werke erschaffen. Für einen Urheberrechtsschutz sind zwei Voraussetzungen erforderlich:
- Eine geistige Schöpfung, also eine menschliche Willens- und Gedankensäußerung
- Ein individueller Charakter, der Ausdruck menschlicher Fantasie ist
Wenn Sie lediglich einen einfachen Prompt in eine KI eingeben und das Ergebnis unverändert übernehmen, erwerben Sie in der Regel kein Urheberrecht daran. Das bedeutet: Sie können anderen nicht verbieten, dasselbe oder Ähnliches zu verwenden, und Sie können das Werk nicht exklusiv lizenzieren.
Drei betroffene Gruppen
Bei der rechtlichen Betrachtung von KI-generierten Inhalten müssen drei Akteursgruppen unterschieden werden:
- Der Plattformbetreiber, also der KI-Hersteller, der möglicherweise für die Trainingsdaten und deren Herkunft haftet
- Der Promptgeber, der die KI mit Anweisungen füttert
- Der Nutzer, der KI-generierte Inhalte veröffentlicht oder kommerziell verwendet
In der Praxis tragen meist die Nutzer das grösste Haftungsrisiko. Wenn Sie ein KI-generiertes Bild auf Ihrer Website verwenden und es urheberrechtlich geschütztem Material zu ähnlich ist, sind Sie als Veröffentlicher die erste Anlaufstelle für rechtliche Ansprüche.
Aktuelle Rechtsfälle zeigen die Problematik
Mehrere prominente Fälle verdeutlichen die rechtliche Unsicherheit:
New York Times gegen OpenAI: Die Zeitung verklagt OpenAI, weil ChatGPT Artikel der New York Times teilweise wortwörtlich wiedergegeben hat. OpenAI beruft sich auf "Fair Use", argumentiert also, dass die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte zum Training von KI-Modellen zulässig sei. Der Fall ist noch nicht abschliessend entschieden, da hinter den Kulissen bereits Verhandlungen laufen.
Studio Ghibli versus Midjourney: Nutzer haben mit Midjourney Grafiken im charakteristischen Stil der japanischen Anime-Produktionsfirma erstellt. Die Diskussion erreichte sogar das japanische Parlament. Das Ergebnis: Stilimitationen sind grundsätzlich nicht urheberrechtlich geschützt, solange keine direkte Kopie vorliegt.
Stephen Thalers Creativity Machine: Der Entwickler wollte eine vollständig von seiner KI erstellte Grafik beim US Copyright Office anmelden. Der Antrag wurde abgelehnt mit der Begründung, dass der Urheber ein Mensch sein muss.
Training von KI-Modellen: Wo sind die Grenzen?
Für KI-Entwickler stellt sich die Frage: Dürfen urheberrechtlich geschützte Werke zum Training verwendet werden?
Hier gibt es Ausnahmen im Urheberrecht, sogenannte Schranken. Besonders relevant ist die Ausnahme zur wissenschaftlichen Forschung. Ein wegweisendes Urteil des Landgerichts Hamburg im Fall der NGO LAION entschied, dass das Herunterladen geschützter Bilder für eine Datenbank zum KI-Training zulässig sein kann, wenn dies zur wissenschaftlichen Forschung dient. Wichtig: "Wissenschaftliche Forschung" umfasst hier möglicherweise auch kommerzielle Forschung, nicht nur universitäre Projekte.
Allerdings gilt Vorsicht bei technischen Schutzmassnahmen wie Paywalls oder Wasserzeichen. Deren Umgehung kann in Deutschland sogar strafrechtliche Konsequenzen haben, sofern keine rechtfertigende Ausnahme greift.
Wie Sie dennoch Schutz für KI-generierte Inhalte erlangen können
Obwohl reine KI-Outputs nicht urheberrechtlich geschützt sind, gibt es Möglichkeiten, Rechte zu erwerben:
Signifikante menschliche Beteiligung: Wenn Sie erheblichen kreativen Aufwand investieren, etwa durch 50 oder mehr detaillierte Prompts und anschliessende manuelle Überarbeitung in Photoshop oder ähnlichen Tools, können Sie möglicherweise Urheberrechte erwerben. Ein Beispiel: Das Kunstwerk "Théâtre D'opéra Spatial" entstand durch über 600 Prompts und Nachbearbeitung, wurde vom US Copyright Office jedoch abgelehnt. In China hingegen erhielt ein Werk nach 150 Prompts Urheberrechtsschutz. Die Rechtslage ist also international uneinheitlich.
Dokumentation ist entscheidend: Falls Sie Urheberrechte an einem KI-unterstützten Werk geltend machen möchten, dokumentieren Sie Ihren kreativen Prozess sorgfältig. Speichern Sie alle Prompts, Zwischenschritte und Überarbeitungen. Diese Dokumentation dient als Nachweis Ihres schöpferischen Beitrags.
Marken- und Designrechte: Selbst wenn Sie kein Urheberrecht erwerben, können Sie KI-generierte Logos oder Designs als Marke oder Design registrieren lassen. Hier gelten andere Voraussetzungen: Das Zeichen muss lediglich unterscheidungskräftig und neu sein. Die Entstehungsweise spielt keine Rolle.
Fünf essenzielle Praxistipps für Nutzer
Als Nutzer von KI-generierten Inhalten sollten Sie folgende Punkte beachten:
- Prüfen Sie die Nutzungsbedingungen der Plattform: Nicht alle KI-Dienste erlauben die kommerzielle Nutzung der Outputs. Einige Anbieter wie Microsoft Copilot bieten sogar Haftungsschutz bei Urheberrechtsverstössen, allerdings sollten Sie die praktische Durchsetzbarkeit solcher Zusagen realistisch einschätzen.
- Recherchieren Sie Marken- und Designrechte: Bevor Sie ein KI-generiertes Logo oder Design verwenden, prüfen Sie beim zuständigen Markenamt, ob bereits ähnliche Schutzrechte existieren. Dies gilt nicht nur für KI-Inhalte, sondern generell bei der Gründung eines Unternehmens oder der Entwicklung einer Marke.
- Überprüfen Sie den Output auf Ähnlichkeiten: Nutzen Sie die Google-Rückwärtssuche bei Bildern oder recherchieren Sie bei Texten, ob ähnliche Inhalte bereits existieren. Moderne KI-Systeme haben zwar Filter gegen direkte Kopien, aber Ähnlichkeiten können trotzdem auftreten.
- Bearbeiten und dokumentieren Sie KI-Outputs: Übernehmen Sie KI-Ergebnisse nicht unverändert. Durch eigene kreative Überarbeitung erhöhen Sie nicht nur die Qualität, sondern auch Ihre Chancen auf Urheberrechtsschutz. Dokumentieren Sie dabei Ihren Arbeitsprozess.
- Transparenz gegenüber Kunden: Kommunizieren Sie offen, wenn Sie KI-Tools einsetzen. Dies schafft Vertrauen und vermeidet spätere Konflikte, etwa wenn Sie Exklusivrechte an Werken zusichern sollen, die Sie möglicherweise gar nicht innehaben.
Kennzeichnungspflicht kommt
Ab August 2026 wird in der EU eine Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Bilder und Grafiken eingeführt. Auch wenn diese Pflicht noch nicht besteht, empfiehlt es sich bereits jetzt, KI-Inhalte zu kennzeichnen. Dies schützt Sie vor Vorwürfen der Irreführung und zeigt, dass Sie die Inhalte nicht umfassend auf Urheberrechtsverletzungen geprüft haben.
Vorsicht bei Exklusivrechten
Als Kreativschaffender sollten Sie besonders vorsichtig sein, wenn Sie mit KI arbeiten und Kunden Exklusivrechte einräumen sollen. Falls Sie selbst kein Urheberrecht an den KI-generierten Inhalten erworben haben, können Sie solche Rechte nicht wirksam übertragen. Dies kann zu erheblichen Haftungsrisiken führen, insbesondere bei Software-Entwicklungsprojekten.
Fazit: Rechtssicherheit durch Vorsicht und Dokumentation
Die rechtliche Lage rund um KI-generierte Inhalte befindet sich im Wandel. Während die Tendenz dahin geht, dass das Training von KI-Modellen mit geschütztem Material unter bestimmten Voraussetzungen zulässig ist, tragen Nutzer von KI-Outputs das Hauptrisiko für Urheberrechtsverletzungen.
Die wichtigste Empfehlung lautet: Gehen Sie lieber einmal zu vorsichtig als einmal zu wenig sorgfältig vor. Prüfen Sie KI-generierte Inhalte gründlich, bearbeiten Sie diese nach, dokumentieren Sie Ihren Schöpfungsprozess und seien Sie transparent in der Kommunikation. So minimieren Sie rechtliche Risiken und können die Vorteile der KI-Technologie sicher nutzen.
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