Domain Service: Sperrfristen

Der Artikel beschreibt die Transfersperre von Domains, die nach einer Neuregistrierung oder einem Transfer für ca. 60 Tage gilt, um Missbrauch im Domain-Handel zu verhindern. Diese Sperre betrifft .ch-Domains und bekannte gTLDs wie .com, .net, .org, .info und .biz. Nach einer Domainlöschung gibt es ebenfalls eine Sperrfrist, die es dem alten Inhaber ermöglicht, die Domain wiederherstellen zu lassen. Die Dauer dieser Fristen variiert je nach TLD, z.B. 40 Tage für .ch und .eu, 30 Tage für .de und ca. 8 Wochen für .at. Die Fristen werden von der Registry festgelegt und können nicht beeinflusst werden.

Transfersperre von Domains
Sperrfrist nach Löschung einer Domain
Unterschiedliche Regelung je nach TLD

Transfersperre von Domains

Eine Transfersperre von ca. 60 Tagen gibt es bei .ch-Domains wie auch bei bekannten gTLD´s wie:

  • .com
  • .net
  • .org
  • .info
  • .biz

Diese Sperre erfolgt nach einer Neuregistrierung und nach jedem Transfer. Die Fristen sind von der ICANN festgelegt und sind in erster Linie eine Reaktion auf den Domain-Handel: Die Zeitspanne, in der die Domain nicht weiterverkauft werden kann, soll den Missbrauch von Domains als reine Spekulationsobjekte mindern. Die Frist bewirkt, dass sich ein Besitzer nach dem Kauf einer Domain zumindest eine Weile lang an diese bindet.

Sperrfrist nach Löschung einer Domain

Eine andere Sperrfrist von ebenfalls mehreren Tagen erfolgt nach einer Domainlöschung. Innerhalb dieser Frist hat der alte Inhaber die Möglichkeit, seine Domain vom Provider wiederherstellen zu lassen, falls diese z.B. versehentlich gelöscht wurde oder doch weiterhin benötigt wird. Ein möglicher Restore ist also dem letzten Domaininhaber vorbehalten.

Unterschiedliche Regelung je nach TLD

Einsatz und Umfang von Domain-Sperren fallen insgesamt sehr unterschiedlich aus, ein paar Beispiele zur Frist nach Löschung:

  • .ch 40 Tage
  • .de 30 Tage
  • .eu 40 Tage
  • .at ca. 8 Wochen

Zum Teil wird in der WHOIS-Information das Datum der Löschung ausgegeben, so z.B. bei .ch-Domains. Damit lässt sich der mögliche Zeitpunkt, per wann eine Domain zur Neuregistrierung wieder verfügbar ist, errechnen. Dabei zu beachten gilt, dass es sich um die volle Anzahl Tage handelt, die abgewartet werden müssen, und dass sich nicht festlegen lässt, um welche Uhrzeit die Freigabe erfolgen wird. Die Frist wird durch die Registry im Hintergrund geregelt und kann von uns als Domain Anbieter nicht beeinflusst werden.

Wie kommt es zu den unterschiedlichen Anforderungen, Möglichkeiten und Regelungen bei Domainendungen?