Wer künftig eine .ch- oder .swiss-Domain registriert, soll eindeutig identifiziert werden. Das Parlament will damit den Missbrauch Schweizer Internetadressen erschweren. Wie die Identifikation konkret aussehen wird und was mit den rund 2,6 Millionen bereits bestehenden .ch-Domains passiert, ist allerdings noch offen.
Inhaltsverzeichnis
- Warum sollen die Regeln überhaupt geändert werden?
- Sicherheit bei .ch ist schon heute ein Thema
- Eine Ausweiskopie für jede neue .ch-Domain?
- Was passiert mit den rund 2,6 Millionen bestehenden .ch-Domains?
- Bei .swiss wird schon heute genauer hingeschaut
- Und was ist mit .zuerich?
- Wann kommen die neuen Regeln?
- Was bedeutet das für METANET-Kundinnen und -Kunden?
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Wunschdomain suchen, Kontaktdaten eingeben, Bestellung abschliessen: Eine .ch-Domain zu registrieren, ist heute unkompliziert. Bei einem Punkt dürfte der Prozess künftig aber genauer werden.
Das Parlament will, dass Schweizer Domains künftig nur noch an eindeutig identifizierte natürliche oder juristische Personen vergeben werden. Gleichzeitig sollen die Möglichkeiten erweitert werden, missbräuchlich verwendete Domains zu blockieren. Der Bundesrat muss nun die entsprechenden rechtlichen Grundlagen ausarbeiten.
Was «eindeutig identifiziert» konkret bedeutet, steht allerdings noch nicht fest. Muss künftig tatsächlich ein Ausweis vorgelegt werden? Reicht bei Unternehmen ein Abgleich mit dem Handelsregister? Und was passiert mit einer .ch-Domain, die seit zehn oder zwanzig Jahren registriert ist?
Warum sollen die Regeln überhaupt geändert werden?
Eine Schweizer Domain kann Vertrauen schaffen. Das ist für Unternehmen erwünscht, kann aber auch von Betrügern ausgenutzt werden. Eine Website unter einer .ch-Adresse kann beispielsweise den Eindruck vermitteln, hinter ihr stehe eine Person oder ein Unternehmen mit klarem Bezug zur Schweiz.
Die Motion 24.4393 von Nationalrat Michael Götte verlangt deshalb eine eindeutige Identifikation bei der künftigen Vergabe Schweizer Domains. Zudem sollen Domains auch bei weiteren Missbrauchsfällen einfacher blockiert werden können. Heute konzentrieren sich die entsprechenden Regeln insbesondere auf Phishing und Malware.
Ganz unumstritten war die Identifikationspflicht nicht. Im parlamentarischen Verfahren wurde unter anderem darüber diskutiert, ob der zusätzliche Sicherheitsgewinn den administrativen Aufwand für Verwaltung und Anbieter rechtfertigt. Docham Ende setzte sich die ursprüngliche Fassung mit Identifikationspflicht durch.
Sicherheit bei .ch ist schon heute ein Thema
Neu ist der Gedanke einer möglichst sicheren .ch-Zone nicht. SWITCH verwaltet die Endung .ch als sogenannte Registry im Auftrag des Bundesamts für Kommunikation (BAKOM) und bezeichnet die Sicherheit der .ch-Domain und des DNS ausdrücklich als eine ihrer zentralen Aufgaben.
Das zeigt sich auch beim Umgang mit Phishing und Malware. Erhält SWITCH Hinweise auf eine möglicherweise kompromittierte Website, wird der Fall geprüft. Werden schädliche Inhalte gefunden, wird der Domaininhaber aufgefordert, diese zu entfernen. Geschieht dies nicht innerhalb der vorgesehenen Frist, kann SWITCH den Domainnamen blockieren. Die betroffene Website ist über die Domain damit nicht mehr erreichbar.
SWITCH sucht inzwischen sogar selbst aktiv nach solchen Fällen. Seit 2024 durchsucht der eigene «CHrawler» öffentlich zugängliche Ressourcen unter .ch und .li systematisch nach Anzeichen für Phishing und Malware. Allein 2024 entdeckte SWITCH damit rund 1'200 kompromittierte Domains.
Neu wäre also nicht, dass bei .ch überhaupt gegen Missbrauch vorgegangen oder eine Identität überprüft werden kann. Neu wäre vor allem, dass eine eindeutige Identifikation grundsätzlich Voraussetzung für die künftige Vergabe werden soll.
Eine Ausweiskopie für jede neue .ch-Domain?
Das wäre eine mögliche Umsetzung, beschlossen ist sie aber nicht. Die Motion verlangt auch keine konkrete «Ausweispflicht», sondern eine eindeutige Identifikation.
Dafür gibt es verschiedene Möglichkeiten. Bei Unternehmen könnte beispielsweise ein Abgleich mit UID und Handelsregister erfolgen. Bei Privatpersonen wären Registerabgleiche oder elektronische Identifikationsverfahren denkbar.
Auch heute müssen Registrare wie METANET bereits Verfahren zur Überprüfung von Identifizierungsangaben vorsehen. Zudem kann bei konkreten Verdachtsfällen eine zusätzliche Identifikation verlangt werden. Die geplante Änderung würde aus einer solchen punktuellen Prüfung jedoch grundsätzlich eine Voraussetzung bei der Vergabe machen.
Wie diese Prüfung technisch umgesetzt und wie die Aufgaben zwischen Registraren wie METANET und der Registry SWITCH verteilt werden, ist noch offen. Denkbar wäre beispielsweise, dass notwendige Angaben beim Registrar erfasst und anschliessend automatisiert mit geeigneten Registern abgeglichen werden.
Ganz ohne alternative Verfahren dürfte es allerdings kaum gehen, schliesslich können .ch-Domains auch von Personen und Unternehmen ausserhalb der Schweiz registriert werden, die in Schweizer Registern nicht auftauchen.
Was passiert mit den rund 2,6 Millionen bestehenden .ch-Domains?
Die kurze Antwort lautet: Im Moment gar nichts.
Ende 2025 waren 2'580'972 .ch-Domains registriert. Eine flächendeckende nachträgliche Prüfung dieses gesamten Bestands wäre entsprechend eine beträchtliche Aufgabe.
Der parlamentarische Auftrag verlangt, dass Domains künftig nur noch an eindeutig identifizierte Personen vergeben werden. Eine ausdrückliche Vorgabe, sämtliche bestehenden .ch-Domains nachträglich neu zu überprüfen, gibt es bislang nicht. Wie mit dem Bestand umgegangen wird, muss deshalb erst bei der konkreten Umsetzung geklärt werden.
Denkbar wäre, dass die neue Identifikation nur für Neuregistrierungen ab einem bestimmten Stichtag gilt. Eine andere Variante wäre, bestehende Domains zunächst unverändert weiterzuführen und eine Identifikation beispielsweise bei einem späteren Halterwechsel zu verlangen.
Auch eine Nachidentifikation mit einer längeren Übergangsfrist wäre theoretisch möglich. Dass dafür tatsächlich Millionen Domaininhaber eine Ausweiskopie einschicken müssten, ist allerdings keineswegs gesagt. Ein Teil der Prüfung könnte möglicherweise automatisiert über bestehende Register erfolgen.
Welche Lösung kommt, ist derzeit offen. Für bereits registrierte .ch-Domains besteht aktuell kein Handlungsbedarf.
Bei .swiss wird schon heute genauer hingeschaut
Bei .swiss wäre eine stärkere Identifikation deutlich weniger neu. Die Domain wurde von Anfang an mit engeren Zuteilungsregeln konzipiert.
Unternehmen und Organisationen müssen einen Bezug zur Schweiz und zum gewünschten Domainnamen nachweisen. Seit 2024 können auch Privatpersonen eine .swiss-Domain registrieren, allerdings ebenfalls nur unter bestimmten Voraussetzungen. Die Gesuchstellenden werden dabei bereits heute identifiziert.
Die geplante Änderung dürfte deshalb bei .ch wesentlich stärker spürbar werden.
Und was ist mit .zuerich?
.zuerich ist ein interessanter Sonderfall. Die Endung wird vom Kanton Zürich betrieben und verfügt über eigene Zuteilungsregeln. Gleichzeitig verweist die kantonale Verordnung in weiten Teilen auf die bundesrechtliche Verordnung über Internet-Domains.
In der Praxis gelten bei .zuerich ohnehin schon deutlich strengere Voraussetzungen als bei .ch. Die Domain steht grundsätzlich juristischen Personen mit entsprechendem Bezug zum Kanton sowie bestimmten öffentlich-rechtlichen Organisationen offen. Unternehmen müssen unter anderem über eine im Zürcher Handelsregister ersichtliche UID verfügen. Zudem wird jedes Registrierungsgesuch geprüft.
Ob und in welcher Form die kommende Anpassung des Bundesrechts auch Auswirkungen auf .zuerich haben wird, lässt sich deshalb erst beurteilen, wenn der konkrete Erlass vorliegt. Für die Registrierungspraxis ist die Ausgangslage jedenfalls eine andere: Eine Prüfung der Berechtigung gehört bei .zuerich bereits heute zum Prozess.
Wann kommen die neuen Regeln?
Noch gibt es keinen Einführungstermin.
Mit dem Entscheid des Parlaments steht zunächst der Auftrag an den Bundesrat. Jetzt müssen die rechtlichen Grundlagen und die konkrete Umsetzung ausgearbeitet werden. Dabei dürfte sich auch klären, wie die Identifikation funktioniert, wer sie durchführt und ob Übergangsbestimmungen für bestehende Domains vorgesehen werden. Bis neue Bestimmungen in Kraft treten, läuft die Registrierung von .ch-Domains nach den bisherigen Regeln weiter.
Was bedeutet das für METANET-Kundinnen und -Kunden?
Für bestehende Domains besteht derzeit kein Handlungsbedarf. Auch neue .ch-Domains lassen sich weiterhin wie gewohnt registrieren.
Spannend wird es, sobald der Bundesrat die konkrete Umsetzung vorlegt. Dann wissen wir auch, wie die Identifikation tatsächlich funktioniert und ob bestehende Domains irgendwann davon betroffen sein werden.
Wir behalten die Entwicklung im Auge und informieren, sobald aus dem politischen Auftrag konkrete Änderungen für Domaininhaberinnen und Domaininhaber werden.
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