.swiss - was kann als Name beantragt werden?

Die eingehenden Gesuche für Domain-Namen werden einer summarischen Vorprüfung unterzogen, um sicherzustellen, dass sie bestimmte Kriterien erfüllen. Dazu gehört, dass die Gesuchstellenden einer berechtigten Kategorie angehören und die beantragte Bezeichnung objektiv mit ihnen und der beabsichtigten Nutzung verbunden ist. Das BAKOM prüft lediglich das Bestehen eines Rechts am Kennzeichen, nicht aber mögliche Rechte Dritter. Akzeptierte Gesuche werden jeden Dienstag für 20 Tage auf www.nic.swiss veröffentlicht. Interessierte können in dieser Zeit konkurrierende Gesuche einreichen oder Bemerkungen abgeben. Nach der Frist erfolgt die Zuteilung, sofern keine Einwände bestehen.

Die eingehenden Gesuche werden einer summarischen Vorprüfung unterzogen. Dabei wird geprüft, ob:

1. die Gesuchstellenden zu einer berechtigten Kategorie gehören,
2. die beantragte Bezeichnung objektiv mit den Gesuchstellenden und der beabsichtigten Nutzung verbunden ist,
3. die Bezeichnung nicht für eine andere Kategorie von Gesuchstellenden reserviert ist,
4. die Bezeichnung nicht generisch ist,
5. die Nutzungsabsicht nicht widerrechtlich ist.

Das BAKOM prüft nur, ob ein Recht am Kennzeichen besteht, das mit dem Antrag verbunden ist, und nicht ob Rechte Dritter verletzt werden.

Jeden Dienstag werden die in der Vorprüfung akzeptierten Gesuche für 20 Kalendertage auf der Webseite der Registerbetreiberin www.nic.swiss publiziert. Alle Interessierten haben dann die Gelegenheit, ein konkurrierendes Gesuch für einen beantragten Domain-Namen zu stellen oder mittels des Meldeformulars auf www.nic.swiss Bemerkungen anzubringen.

Nach Ablauf der 20-tägigen Publikationsfrist erfolgt die Zuteilung von Domain-Namen zu denen keine Bemerkungen oder Konkurrenzgesuche vorliegen. Andernfalls wird das BAKOM das Dossier separat behandeln.