Die eingehenden Bestellungen für Domain-Namen werden einer Vorprüfung unterzogen, um sicherzustellen, dass die Antragsteller berechtigt sind, die beantragte Bezeichnung angemessen und nicht generisch ist, und keine widerrechtliche Nutzung beabsichtigt wird. Das BAKOM prüft nur das Recht am Kennzeichen, nicht die Verletzung von Rechten Dritter. Akzeptierte Anträge werden 20 Tage auf www.nic.swiss veröffentlicht, um konkurrierende Anträge oder Bemerkungen zu ermöglichen. Nach dieser Frist werden Domain-Namen zugeteilt, sofern keine Einwände bestehen. Andernfalls wird das BAKOM die Anträge gesondert prüfen.
Die eingehenden Bestellung ("Gesuche") werden einer summarischen Vorprüfung unterzogen. Dabei wird geprüft, ob:
1. die Gesuch stellenden zu einer berechtigten Kategorie gehören,
2. die beantragte Bezeichnung objektiv mit den Gesuch stellenden und der beabsichtigten Nutzung verbunden ist,
3. die Bezeichnung nicht für eine andere Kategorie von Gesuch stellenden reserviert ist,
4. die Bezeichnung nicht generisch ist,
5. die Nutzungsabsicht nicht widerrechtlich ist.
Das BAKOM prüft nur, ob ein Recht am Kennzeichen besteht, das mit dem Antrag verbunden ist, und nicht, ob Rechte Dritter verletzt werden.
Jeden Dienstag werden die in der Vorprüfung akzeptierten Gesuche für 20 Kalendertage auf der Webseite der Registerbetreiberin www.nic.swiss publiziert. Alle Interessierten haben dann die Gelegenheit, ein konkurrierendes Gesuch für einen beantragten Domain-Namen zu stellen oder mittels des Meldeformulars auf www.nic.swiss Bemerkungen anzubringen.
Nach Ablauf der 20-tägigen Publikationsfrist erfolgt die Zuteilung von Domain-Namen, zu denen keine Bemerkungen oder Konkurrenzgesuche vorliegen. Andernfalls wird das BAKOM das Dossier separat behandeln.