Öffentlich-rechtliche Körperschaften wie der Bund, Kantone und Gemeinden, sowie im Handelsregister eingetragene Einheiten mit Sitz in der Schweiz, können .swiss-Domain-Namen beantragen. Dazu zählen juristische Personen, eingetragene Vereine und Stiftungen, sowie Einzelfirmen mit Unternehmens-Identifikationsnummer. Auch nicht im Handelsregister eingetragene Vereine und Stiftungen können Anträge stellen, sofern sie die betroffene Gemeinschaft repräsentieren und einen Mehrwert für diese aufzeigen. Die Registrierung von .swiss-Domains durch natürliche Personen ist derzeit nicht vorgesehen.
1. Öffentlich-rechtliche Körperschaften: Dies sind der Bund, die Kantone, die Gemeinden und andere Organisationen des öffentlichen Rechts.
2. Im Handelsregister (HR) eingetragene Einheiten, die einen Geschäftssitz und einen physischen Verwaltungsratssitz in der Schweiz haben. Das sind juristische Personen wie Unternehmen und eingetragene Vereine und Stiftungen, aber auch eingetragene Einzelfirmen. Die Gesuch stellenden müssen eine Unternehmens-Identifikationsnummer (UID) angeben.
3. Vereine und Stiftungen ohne Eintrag im Handelsregister.
Gesuch stellende für Namenszuteilungsmandate müssen die ganze oder einen wesentlichen Teil der betroffenen Gemeinschaft vertreten und eine Nutzung darlegen, die der ganzen Gemeinschaft einen Mehrwert bringt.
Die Registrierung von .swiss-Domain-Namen durch natürliche Personen (mit Ausnahme von im HR eingetragenen natürlichen Personen wie Einzelfirmen) ist zurzeit nicht geplant.