Die steuerrechtliche Behandlung des Online-Handels in der EU hat sich am 1. Juli 2021 geändert, was Auswirkungen auf Schweizer E-Commerce-Händler hat. Diese müssen sich an die neuen Mehrwertsteuerregelungen anpassen, die den Fernabsatz an europäische Kunden betreffen. Beim Verkauf in die EU müssen die MWST-Regelungen des Ziellandes beachtet werden. Weitere Informationen sind auf der Webseite der KMU-Admin verfügbar.
Neue MWST-Regelung
Am 1. Juli 2021 hat sich die steuerrechtliche Behandlung des Online-Handels in der Europäischen Union geändert. Die Schweizer E-Commerce-Händler müssen sich an diese Änderungen der Mehrwertsteuer anpassen, die den Fernabsatz von Waren und Dienstleistungen an europäische Kunden betrifft.
Deswegen müssen auch wir, wenn wir aus der Schweiz in die EU verkaufen, die MWST-Regelungen des Ziellandes bei unserer Verrechnung berücksichtigen.
Weiterführende Informationen dazu finden Sie unter:
https://www.kmu.admin.ch/kmu/de/home/aktuell/news/2021/neue-mehrwertsteuerregelungen-in-der-eu-schweizer-unternehmen-betroffen.html