Für wen gilt die DSGVO?

Die DSGVO gilt für alle Unternehmen, Selbstständige und Organisationen mit Sitz in der Europäischen Union – oder solche, die personenbezogene Daten von Personen innerhalb der EU verarbeiten. Auch viele Betreiber von Webseiten und Online-Shops fallen darunter, insbesondere wenn Drittanbieter-Tools wie Google Analytics, Social-Media-Pixel oder Newsletter-Dienste eingesetzt werden.

Privatpersonen, die Webseiten ausschließlich zu persönlichen oder familiären Zwecken betreiben, sind in der Regel nicht betroffen.

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Wann ist eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung notwendig?

Eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV) ist immer dann erforderlich, wenn personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet werden – etwa durch einen Hosting-Anbieter. Das ist typischerweise der Fall, wenn Sie bei einem Anbieter wie METANET eine Website oder ein Shopsystem auf einem VPS hosten.

Bitte beachten Sie:
METANET bietet keine rechtliche Beratung an. Für verbindliche Auskünfte zur DSGVO und zur Auftragsverarbeitung wenden Sie sich bitte an eine juristische Fachperson.

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